Seelenbilder Tierfotografie

AGBs

Was Du unbedingt vorher wissen solltest

Diese Allgemeinen Geschäftsbedingungen (AGB) gelten in Bezug auf Verträge zwischen Seelenbilder Tierfotografie Nena Zimmermann, Frankfurter Str. 53, 36043 Fulda – nachfolgend Fotograf – und dem Kunden, – nachfolgend Kunde – die Leistungen eines Fotografen betreffend.
 

I. Geltungsbereich

  1. Diese Geschäftsbedingungen gelten für sämtliche zwischen dem Fotografen und Kunden abgeschlossenen Verträge. Kunden im Sinne der vorliegenden AGB sind Verbraucher wie auch Unternehmer.
    1. Verbraucher sind natürliche Personen, die das Rechtsgeschäft zu einem Zwecke abschließen, der weder ihrer gewerblichen noch ihrer selbstständigen beruflichen Tätigkeit zugerechnet werden kann.
    2. Unternehmer sind natürliche oder juristische Personen oder rechtsfähige Personengesellschaften, die bei Abschluss des Rechtsgeschäfts in Ausübung ihrer gewerblichen oder selbstständigen beruflichen Tätigkeit handeln.
  2. Es gelten ausschließlich die AGB des Fotografen, es sei denn diese AGB lassen etwas anderes zu. Hiervon abweichende Bedingungen des Kunden werden auch dann nicht Vertragsbestandteil, wenn der Fotograf diesen nicht widerspricht.
  3. Mit einer Buchung beim Fotografen bzw. der Inanspruchnahme von Leistungen aus dem Angebot des Fotografen erkennt der Kunde die AGB in der im Zeitpunkt der Bestellung bzw. Inanspruchnahme jeweils gültigen Fassung an. Die AGB können jederzeit auf der Internetseite des Fotografen unter AGB abgerufen werden.

II. Vertragsschluss

  1. Die Inhalte auf der Internetseite des Fotografen stellen kein verbindliches Angebot, sondern lediglich eine Einladung an den Kunden dar, ein verbindliches Angebot abzugeben. Erst mit seiner Buchung erklärt der Kunde, dass er die Dienstleistungen oder Produkte des Fotografen in Anspruch nehmen will (Angebotsabgabe).
  2. Der Vertrag zwischen dem Fotografen und dem Kunden kommt mit der Annahme der Buchung durch den Fotografen bzw. die Inanspruchnahme der jeweiligen Dienstleistung oder des jeweiligen Produkts zustande, je nachdem welches Ereignis früher eintritt.

III. Vertragsgegenstand und Leistungsbeschreibung

  1. Gegenstand der AGB ist der Abschluss von kostenpflichtigen Verträgen über die Inanspruchnahme von Dienstleistungen und den Erwerb von Produkten eines Fotografen.
  2. Der Fotograf schuldet nur die im Vertrag vereinbarte Leistung und keinen bestimmten wirtschaftlichen oder sonstigen Erfolg. Die Herbeiführung eines Erfolgs ist nur dann vertraglich geschuldet, wenn dies im Vertrag vereinbart wird.
  3. Preise und Konditionen des jeweiligen Vertrags werden in einem gesonderten Vertrag (bspw. Shooting- bzw. Pay-Vertrag) vereinbart und geregelt, für den diese AGB ergänzend gelten.

IV. Vergütung

  1. Es gelten die jeweils zum Zeitpunkt der Buchung gültigen Preise. Sie behalten auch dann ihre Gültigkeit, wenn danach eine Preissenkung/-erhöhung vorgenommen wird.
  2. Bei Verträgen über die Herstellung von Lichtbildwerken wird ein Honorar als Stundensatz, Tagessatz oder vereinbarte Pauschale berechnet; Nebenkosten (Reisekosten, Honorare, Spesen, Requisiten, Labor- und Materialkosten, Studiomieten etc.) sind vom Kunden zu tragen und dem jeweiligen Angebot zu entnehmen. Bei längeren Strecken kann ein Pauschalpreis vereinbart werden.
  3. Die Zahlung des Preises ist unmittelbar mit Vertragsschluss fällig. Rechnungen sind innerhalb von 14 Tagen per Vorauskasse auf das in der Rechnung aufgeführte Konto zu zahlen.
  4. Ist der Kunde Unternehmer und kommt seiner Zahlungspflicht innerhalb des Fälligkeitstermins nicht nach, so ist der Fotograf berechtigt, bei noch nicht abgeschlossener Zahlung, einen Verzugszins in Höhe von fünf Prozent des Rechnungsbetrages dem Kunden gegenüber geltend zu machen.
  5. Bis zur vollständigen Bezahlung der Vergütung, verbleiben die vom Fotografen erstellten Produkte in dessen Eigentum.
  6. Die Rechnung für Nachbestellungen wird nach Erhalt und Auswahl der Vorschaubilder gestellt und ist sofort ohne Abzug, spätestens aber bis 14 Tage nach Rechnungseingang zu zahlen.
  7. Für die Terminreservierung kann eine Anzahlung in Höhe von 50% des Paketpreises fällig werden. Diese dient lediglich dazu, das Zeitfenster verbindlich zu reservieren. Die Anzahlung wird nach dem Fotoshooting ausgezahlt oder entsprechend verrechnet. Bei Absage eines Termins gelten die Bestimmungen aus Ziffer 5 dieser AGB.
  8. Wird die für die Durchführung des Auftrags vorgesehene Zeit aus Gründen wesentlich überschritten, die der Fotograf nicht zu vertreten hat, so erhöht sich dessen Honorar, sofern ein Pauschalpreis vereinbart war, entsprechend. Wurde ein Zeithonorar vereinbart, erhält der Fotograf auch für die Wartezeit den vereinbarten Stunden- oder Tagessatz. Das Recht auf die Geltendmachung von Schadenersatz bleibt davon unberührt.

V. Ausfallhonorar

  1. Für den Fall der Absage eines Termins durch den Kunden oder eines Nichtstattfindens aus einem anderen Grund, den der Kunde zu vertreten hat, ist der Fotograf berechtigt, nachfolgende Beträge in Rechnung zu stellen:
    • Absage ab 3 Tage vor dem Shooting: 50% des vereinbarten Honorars
    • Absage ab 24 Stunden vor dem Shooting: 100% des vereinbarten Honorars
  2. Die Geltendmachung von weiteren Schäden bleibt hiervon unberührt.
  3. Eine ggf. bereits getätigte Anzahlung wird im Falle einer Absage mit dem zu zahlenden Ausfallhonorar entsprechend verrechnet.

VI. Bildmaterial und Nutzungsrechte

  1. Diese AGB gelten für sämtliches dem Kunden überlassenes Bildmaterial, gleich in welcher Schaffensstufe oder in welcher technischen oder untechnischen Form sie vorliegen. Sie gelten insbesondere auch für elektronisches oder digital übermitteltes Bildmaterial.
  2. Der Kunde erkennt an, dass es sich bei dem vom Fotografen erstellten Bildmaterial um urheberrechtlich geschützte Lichtbildwerke iSv § 2 Abs. 1 Ziff. 5 UrhG handelt.
  3. Der Kunde erhält das einfache Nutzungsrecht zur privaten Verwendung an Abzügen.
  4. An digitalem Bildmaterial erhält der Kunde die ausschließlichen Nutzungsrechte. Diese beinhalten insbesondere:
    • Die Veröffentlichung der Bilder im Internet (bspw. auf eigenen Social-Media-Profilen und Websites) zu privaten Zwecken sowie die Weitergabe an Dritte, soweit diese das betreffende Bildmaterial ebenfalls lediglich zu privaten Zwecken nutzen. Für die Nutzung im Internet ist ausschließlich die weboptimierte Fassung mit dem Wasserzeichen des Fotografen zu verwenden.
    • Die Erstellung von Drucken wie Postern und T-Shirts für private Zwecke.
  5. Ohne die Zustimmung des Fotografen ist es insbesondere nicht gestattet:
    • Drucke oder Bildmaterial in digitaler Form weiterzuverkaufen
    • Bildmaterial zu nicht ausschließlich privaten Zwecken an Dritte weiterzugeben
    • Bildmaterial selbst zu nicht ausschließlich privaten Zwecken zu nutzen
    • Das Bildmaterial in bearbeiteter Form zu veröffentlichen
    • Das Bildmaterial ohne eine enthaltene Fotografensignatur zu veröffentlichen
  6. Bei der Verwendung des vom Fotografen erstellten Bildmaterials muss dieser, sofern nichts anderes vereinbart wurde, als Urheber genannt werden. Eine Verletzung des Rechts auf Namensnennung berechtigt den Fotografen zur Geltendmachung von Schadenersatz.
  7. Die Rohdaten verbleiben in jedem Fall beim Fotografen. Eine Herausgabe an den Kunden erfolgt nur gegen gesonderte Vereinbarung und Vergütung.

VII. Leistungsstörung

  1. Ist der Kunde Unternehmer, hat er für jede unberechtigte Nutzung des vom Fotografen erhaltenen Bildmaterials eine Vertragsstrafe in fünffacher Höhe des Betrages zu zahlen, der für üblicherweise für die Nutzung vereinbart worden wäre.
  2. Ist der Kunde Unternehmer, so hat er bei unterla
    ssenem, unvollständigen oder falschplatzierten Urhebervermerk eine Vertragsstrafe in Höhe des vereinbarten Honorars zu zahlen.
  3. Ist der Kunde Unternehmer, hat er bei fehlendem Belegexemplar oder bei Abrechnung ohne Belegexemplar oder bei Abrechnung ohne Angabe, welches Bild an welcher Stelle in welcher Publikation verwendet worden ist, eine Vertragsstrafe in Höhe von 50% des vereinbarten Honorars zu zahlen.

VIII. Mängelansprüche und Haftung

  1. Für eine Haftung des Fotografen auf Schadenersatz gelten unbeschadet der sonstigen gesetzlichen Anspruchsvoraussetzungen folgende Haftungsausschlüsse und -begrenzungen:
    1. Der Fotograf haftet unbeschränkt, soweit die Schadensursache auf Vorsatz oder grober Fahrlässigkeit beruht.
    2. Ferner haftet der Fotograf für die leicht fahrlässige Verletzung von wesentlichen Pflichten, deren Verletzung die Erreichung des Vertragszweckes gefährdet, oder für die Verletzung von Pflichten, deren Erfüllung die ordnungsgemäße Durchführung des Vertrages überhaupt erst ermöglicht und auf deren Einhaltung der Kunde regelmäßig vertraut. In diesem Fall haftet der Fotograf jedoch nur für den vorhersehbaren, vertragstypischen Schaden. Der Fotograf haftet nicht für die leicht fahrlässige Verletzung anderer als der in den vorstehenden Sätzen genannten Pflichten.
    3. Die vorstehenden Haftungsbeschränkungen gelten nicht bei Verletzung von Leben, Körper und Gesundheit, für einen Mangel nach Übernahme einer Garantie für die Beschaffenheit des Produktes und bei arglistig verschwiegenen Mängeln. Die Haftung nach dem Produkthaftungsgesetz bleibt unberührt.
    4. Soweit die Haftung des Fotografen ausgeschlossen oder beschränkt ist, gilt dies auch für persönliche Haftung von Arbeitnehmern, Vertretern oder Erfüllungsgehilfen.
  2. Hat der Kunde dem Fotografen keine ausdrücklichen Weisungen hinsichtlich der Gestaltung der Produkte gegeben, so sind Reklamationen hinsichtlich der Bildauffassung sowie der künstlerisch-technischen Gestaltung ausgeschlossen. Wünscht der Kunde während oder nach der Aufnahmeproduktion Änderungen, so hat er die Mehrkosten zu tragen. Der Fotograf behält den Vergütungsanspruch für bereits begonnene Arbeiten.
  3. Der Fotograf wird für die Bearbeitung seiner Aufträge die übliche, den Anforderungen an einen Fotografen entsprechende Sorgfalt aufwenden und insbesondere ihm überlassene Aufnahmeobjekte, Vorlagen, Filme, Displays und Layouts sorgfältig zu behandeln.
  4. Gegenüber Unternehmen gilt eine verkürzte Gewährleistungsfrist von zwölf Monaten.

IX. Datenschutz

  1. Der Fotograf verarbeitet personenbezogene Daten des Kunden zweckgebunden und gemäß den gesetzlichen Bestimmungen.
  2. Die zum Zwecke des Auftrags angegebenen persönlichen Daten (wie z.B. Name, E-Mail-Adresse, Anschrift, Zahlungsdaten) werden vom Fotografen zur Erfüllung und Abwicklung des Vertrages verwendet. Diese Daten werden vertraulich behandelt und nicht an Dritte weitergegeben, die nicht am Bestell-, Auslieferungs- und Zahlvorgang beteiligt sind.
  3. Der Kunde hat das Recht, auf Antrag unentgeltlich Auskunft zu erhalten über die personenbezogenen Daten, die vom Auftragnehmer über ihn gespeichert wurden. Zusätzlich hat er das Recht auf Berichtigung unrichtiger Daten, Sperrung und Löschung seiner personenbezogenen Daten, soweit keine gesetzliche Aufbewahrungspflicht entgegensteht.
  4. Weitere Informationen über Art, Umfang, Ort und Zweck der Erhebung, Verarbeitung und Nutzung der erforderlichen personenbezogenen Daten durch den Fotografen finden sich in der Datenschutzerklärung.

X. Sonstiges

  1. Während eines Fototermins ist das Fotografieren oder Filmen durch Gäste des Kunden nur nach Absprache gestattet.
  2. Für die Dauer von einem Jahr ab dem Fototermin, bewahrt der Fotograf die digitalen Dateien auf freiwilliger Basis auf. Der Fotograf ist nicht verpflichtet, die Daten der Aufnahme des Auftrages zu archivieren.
  3. Der Kunde bestätigt bei Vertragsschluss, dass er und insbesondere die zu porträtierende Person das 18. Lebensjahr vollendet haben. Soweit dies nicht der Fall ist, muss jeweils die schriftliche Einverständniserklärung des gesetzlichen Vertreters vorgelegt werden.
  4. Der Fotograf behält sich das Recht vor, das Shooting mit einem Tier aufgrund dessen schlechten Allgemeinzustandes oder sonstiger tierschutzrelevanter Bedenken abzubrechen. In diesem Fall werden 50% des Honorars als Ausfallhonorar in Rechnung gestellt bzw. einbehalten. Anspruch auf Wiederholung des Shootings besteht nicht.
  5. Bei Fotoaufnahmen im Rahmen von Veranstaltungen hat der Kunde dafür Sorge zu tragen, die teilnehmenden Gäste darüber zu informieren, dass bei der Veranstaltung fotografiert bzw. gefilmt wird. Der Kunde hat den Fotografen über den Wunsch einzelner Gäste, nicht auf Aufnahmen zu erscheinen, zu informieren und dafür Sorge zu tragen, dass diese Personen bspw. bei Gruppenbildern nicht zu sehen sind. Unterlässt der Kunde die vorbeschriebene Information und holt entsprechende Einwilligung seiner Gäste nach Art. 6 Abs. 1 S.1 lit a) DSGVO nicht ein, stellt er damit den Fotografen von sämtlichen Ansprüchen frei, die Dritte betreffend eine Verletzung ihres Persönlichkeitsrechts etc. geltend machen.
Darüber hinaus hat der Kunde vorab zu klären, ob in der jeweiligen Lokalität fotografiert bzw. gefilmt werden darf. Versäumt der Kunde diese Nachfrage und untersagt der Veranstalter bzw. ein berechtigter Dritter die Fotoaufnahmen, entbindet dieser Umstand den Kunden nicht von der Zahlung des vereinbartes Honorars sowie der weiteren angefallenen Kosten.

XI. Schlussbestimmungen

  1. Es gilt das Recht der Bundesrepublik Deutschland. Die Bestimmungen des UN-Kaufrechts und Rechtsnormen, die auf eine andere Rechtsordnung verweisen, finden keine Anwendung.
  2. Mündliche Nebenabreden und Ergänzungen zum Zeitpunkt des Vertragsschlusses bestehen nicht. Nebenabreden, Änderungen oder Ergänzungen bedürfen zu ihrer Wirksamkeit der Schriftform. Die Aufhebung des Schriftformerfordernisses bedarf ebenfalls der Schriftform. Die Schriftform im Sinne dieser AGB wird auch durch E-Mail und Fax gewahrt.
  3. Erfüllungsort und Gerichtsstand für Streitigkeiten aus oder im Zusammenhang mit dem zwischen dem Fotografen und dem Kunden bestehenden Vertragsverhältnis ist, soweit gesetzlich zulässig, Fulda.
  4. Sollte eine Bestimmung dieser AGB unwirksam sein oder werden, bleibt die Wirksamkeit der übrigen Bestimmungen davon unberührt.
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